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Schnelltest hat nur eine Trefferquote von maximal 60%

Nur sechs von zehn Corona-Infektionen könnten mit Schnelltests erkannt werden, insofern die Infektionen mit Symptomen ablaufen. Ohne Symptome würden noch weniger erkannt - so die Argumentation von Anwälten des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Verfahren um das Beherbergungsverbot beim Oberverwaltungsgericht Greifswald. Geklagt hatten Vermieter, die ihre Ferienwohnungen für Gäste wieder öffnen wollten. Das dürfen sie nun wohl nicht. (Quelle: www.ndr.de, 14.04.21, 16.10 Uhr) 

Müsste man aus diesen Studien, auf die sich die Anwälte wohl berufen, nun nicht eigentlich noch weitere Schlussfolgerungen ziehen? Oder gar klagen können, wenn Kindern der Schulbesuch verweigert wird, weil sie sich weigern, sich testen zu lassen? Mit Symptomen bleiben sie schließlich sowieso zu Hause...

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